Rahmenbedingungen
Wesentlich für den Erfolg der Behandlung ist die Kontinuität der therapeutischen Kontakte. Klare und verbindliche Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil jeder Psychotherapie.
Das Erstgespräch
Das Erstgespräch erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.
Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Erfassen Ihres Anliegens und damit einer ersten Abklärung und Indikationsstellung. Dabei wird geklärt, ob Psychotherapie für Sie hilfreich sein könnte und es werden auch die Rahmenbedingungen und Ziele besprochen.
Schweigepflicht
Als PsychotherapeutInnen unterliegen wir einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz) - auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen usw.. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll zu besprechen.
Kassenzuschüsse
Unser Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie.
Als eingetragene PsychotherapeutInnen können Sie unsere Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen, sofern eine krankheitswertige Störung vorliegt. Die Höhe der Zuschüsse erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger bzw. auf der Internetseite des TLP oder im Rahmen des Erstgespräches. Um eine Rückerstattung zu bekommen, benötigen Sie eine ärztliche Überweisung vor der 2. Therapiestunde.
Selbstbehalte können natürlich auch bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden. Wir arbeiten ebenfalls mit dem „Tiroler Modell“.
Für Opfer von Verbrechen gibt es laut Verbrechensopfergesetz die Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlungen über das Sozialministerium zur Gänze vergütet zu bekommen.
Frequenz und Dauer der Sitzungen
Einzelsitzungen finden in der Regel einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. Paartherapiesitzungen finden alle 2-3 Wochen statt und dauern 90 Minuten.
Die Dauer einer Behandlung hängt vom jeweiligen Ziel und der Problemstellung ab.
Absageregelung
Sollten Sie einmal aus dringenden Gründen einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen bis 48 Stunden vorher abzusagen, da wir ihn sonst verrechnen müssten.